Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
| Festgesetzt werden | 2022 | 2023 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 265.938,00 € | 255.858,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 303.335,00 € | 280.450,00 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | -37.397,00 € | -24.592,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -35.017,00 € | -17.912,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 20.000,00 € | 2.000,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 177.340,00 € | 135.000,00 € |
| der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -157.340,00 € | -133.000,00 € |
| der Saldo der Ein- & Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 192.357,00 € | 150.912,00 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2022 | 2023 | |
| 157.340,00 € | 133.000,00 € |
Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
| 2022 | 2023 | |
| 0,00 € | 0,00 € |
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2022 | 2023 | ||
| - | Grundsteuer A auf | 330 v.H. | 330 v.H. |
| - | Grundsteuer B auf | 385 v.H. | 385 v.H. |
| - | Gewerbesteuer auf | 365 v.H. | 365 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| 2022 | 2023 | ||
| - | für den ersten Hund | 48,00 € | 48,00 € |
| - | für den zweiten Hund | 72,00 € | 72,00 € |
| - | für jeden weiteren Hund | 120,00 € | 120,00 € |
| - | für den ersten gefährlichen Hund | 400,00 € | 400,00 € |
| - | für den zweiten gefährlichen Hund | 500,00 € | 500,00 € |
| - | für jeden weiteren gefährlichen Hund | 600,00 € | 600,00 € |
§ 5 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal-abgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
| 2022 | 2023 | |
| Wegebaubeiträge für Feld- und Waldwege: | 0,00 €/ha | 0,00 €/ha |
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich dieser Betrag um 0,00 € auf 0,00 €.
§ 6 Eigenkapital
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug | 246.936,87 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt | 220.080,87 € |
| und zum 31.12.2022 | 182.683,87 € |
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 € überschritten sind.
Für die unbefristete Niederschlagung und den Erlass wird bei unerheblichen Beträgen bis zu einer Wertgrenze von 1.000,00 € die Ermächtigung auf den Ortsbürgermeister übertragen.