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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 1/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Bornwiese“ auf der Gemarkung Kaulbach, Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach;

Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat Kreimbach-Kaulbach hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Festsetzung einer Baufläche für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Bornwiese“ auf der Gemarkung Kaulbach beschlossen.

Gegenstand der Bebauungsplanung ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes im Sinne des § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die mit dieser Flächenausweisung einhergehenden Kompensationsmaßnahmen in erforderlichem Umfang.

Im Einzelnen betroffen sind voraussichtlich die Grundstücke Flst. Nr. 1488, 1489, 1490, 1491, 1491/2, 1492, 1492/2, 1492/3, 1492/4, 1493, 1493/2 und 1496 der Gemarkung Kaulbach.

Das vorgesehene Plangebiet ist in dem nachstehend veröffentlichten Planauszug farblich gekennzeichnet.

Das Erfordernis zur Planaufstellung ergibt sich aus der städtebaulichen Notwendigkeit, die aus Gründen der angestrebten Energiewende notwendige Bereitstellung von Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien in einer mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung und den sonstigen planungsrelevanten öffentlichen und privaten Belangen verträglichen Lage und Größe auszuweisen. Damit folgt die Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach dem planerischen Gebot aus § 1 Abs. 5 BauGB, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, zu gewährleisten.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein aufgestellt.

Die Abgrenzung des vorgesehenen Plangebietes und der Gegenstand der Bebauungsplanung stehen unter dem Vorbehalt einer evtl. Änderung oder Ergänzung im weiteren Planaufstellungsverfahren.

Der Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Kreimbach-Kaulbach, den 19.12.2023
Für die Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach:
gez. Gillmann
Gillmann, Ortsbürgermeister

Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf der Gemarkung „Bornwiese“ der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach;

Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

--- Grenze des räumlichen Geltungsbereiches