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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 1/2025
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 06.11.2024

Straßenbeleuchtungsanlage

Erneuerung Leuchte Hauptstr. 58

Der Auftrag zur Erneuerung eines Mastes der Straßenbeleuchtungsanlage wird an die Pfalzwerke Netz AG vergeben. Der Ortsbürgermeister wird mit der Auftragsvergabe ermächtigt.

B-Plan Photovoltaik-Freiflächenanlage „Silberberg“:

a) Stellungsnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m § 4 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderungen und Ergänzungen wie beraten.

Auf eine erneute öffentliche Auslegung kann verzichtet werden, da es sich bei den Änderungen ausschließlich um redaktionelle Änderungen bzw. Hinweise und Empfehlungen ohne Festsetzungscharakter handelt.

b) Satzungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Silberberg“ in der Planfassung „November 2024“ mit den planungsrechtlichen und textlichen Festsetzungen und der Begründung als Satzung.

Erlass einer Hebesatzsatzung für die Erhebung der Realsteuer ab dem 01.01.2025

Der Ortsgemeinderat beschließt den Erlass der Hebesatzsatzung für das Jahr 2025 mit den unveränderten, in 2024 geltenden Hebesätzen.

Auftragsvergaben für Mulcharbeiten;

a) Wirtschaftswege

Der Ortsgemeinderat beschließt den Auftrag für die Unterhaltungsarbeiten an den Wirtschaftswegen gemäß einem vorliegenden Angebot zu vergeben.

b) Neubaugebiet

Der Ortsgemeinderat beschließt den Auftrag für die Unterhaltungsarbeiten im Neubaugebiet gemäß einem vorliegenden Angebot zu vergeben.

Friedhofsangelegenheit

Der Ortsgemeinderat hat einem Antrag auf Beisetzung auf dem Friedhof zugestimmt.

Wertermittlung der gemeindeeigenen Gebäude; Anpassung des Versicherungsschutzes

Der Ortsgemeinderat beschließt die Anpassung der Gebäudeversicherungen gemäß dem vorliegenden Angebot eines kommunalen Versicherers, mit zwei Abweichungen anzunehmen.