Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wurde den Mitgliedern des Ortsgemeinderates zugeleitet. Gemäß § 97 Abs. 1 GemO liegt dieser Entwurf bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme durch die Einwohner öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann während der allgemeinen Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Lauterecken, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken, Zimmer 112 erfolgen.
Außerdem finden Sie den Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes auf unserer Homepage www.vg-lw.de.
Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung, des Nachtragshaushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen aber der Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden.