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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 10/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Aufstellung einer Ergänzungssatzung für das Gebiet „Flurweg“ der Ortsgemeinde Buborn gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB);

öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Buborn hat die Aufstellung der Ergänzungssatzung für das Gebiet „Flurweg“ beschlossen und führt aufgrund der vom Planungsbüro mb.Ingenieure GmbH, Rockenhausen, vorgelegten Fassung „Februar 2025“ die öffentliche Auslegung gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alternative BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGB durch.

Durch den Erlass der Ergänzungssatzung wird der Ortsrand im Bereich „Flurweg“ arrondiert und Unterbrechungen des Bebauungszusammenhangs geschlossen. Die Satzung dient der Sicherung eines geordneten Siedlungsabschlusses sowie der Bereitstellung von Wohnbauland am südöstlichen Ortsrand der Ortsgemeinde Buborn..

Der vorgesehene Geltungsbereich der Ergänzungssatzung erstreckt sich auf die Grundstücke Flur 4, Flst. Nr. 69/6, 107, 113/1, 113/3, 114, 115, 116, 119 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur 4, Flst. Nr. 59/2, 69/4, 68/2, 106/2, 118/1 und 123/4 der Gemarkung Buborn.

Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Lageplan zum Satzungsentwurf.

Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der Ergänzungssatzung „Flurweg“ in der Fassung „Februar 2025“ mit der Planurkunde, den textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung auf die Dauer eines Monats in der Zeit von

07. März 2025 bis einschließlich 07. April 2025

auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter

https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelles/

eingestellt. Die Unterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, da im Geltungsbereich der Satzung keine Vorhaben zulässig sind, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen (§ 34 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BauGB).

Ein Umweltbericht im Sinne des § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB ist für den Erlass dieser Satzung gemäß § 34 Abs. 5 Satz 4, 2. Halbsatz BauGB nicht erforderlich. In der Begründung zur Satzung sind gemäß § 2a Satz 2 Nr. 1 BauGB die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Satzung entsprechend dargelegt.

Seit der jüngsten Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) wird die frühere öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung der maßgeblichen Unterlagen im Internet ersetzt. Die Unterlagen werden elektronisch auf der Homepage bereitgestellt. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen durchgeführt.

Zu dem Entwurf zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Flurweg“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB der Ortsgemeinde Buborn und der Begründung können anlässlich der öffentlichen Auslegung während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein oder unter nachfolgenden E-Mail Adresse bauleitplanung@vg-lw.de abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).

Buborn, den 26. Februar 2025
Für die Ortsgemeinde Buborn:
gez. Kreischer
Kreischer, Ortsbürgermeister