Am Freitag, den 28. März 2025, um 19.00 Uhr, findet in Lohnweiler, im Bürgerhaus, Rathausstraße 3, eine ordentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Lohnweiler statt.
Hierzu sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer bejagbarer Grundstücke im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Lohnweiler-Heinzenhausen nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses eingeladen.
Tagesordnung:
Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt unter Angabe der Flächengröße und der sich hieraus ergebenden Stimmenzahl ab sofort bis einen Tag vor der Sitzung zur Einsicht durch die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen beim Jagdvorsteher Erhard Hübner, Hauptstr. 19, 67744 Lohnweiler, öffentlich aus.
Zur Einsicht des Grundflächenverzeichnisses sowie zur Teilnahme an der Versammlung können sich Jagdgenossinnen und Jagdgenossen nur durch einen mit Vollmacht versehenen Angehörigen oder andere/n Jagdgenossin/Jagdgenossen vertreten lassen.
Auf die Verpflichtung der Jagdgenossinnen und Jagdgenossen zur Anzeige von Veränderungen im Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen.
Jagdgenossinnen und Jagdgenossen oder deren Vertreter/in, die dieser Verpflichtung bis Donnerstag, den 27. März 2025, nicht nachgekommen sind und nicht im Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) der Jagdgenossenschaft eingetragen sind, werden zur Jagdgenossenschaftsversammlung nicht zugelassen.
Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist eine geschlossene Versammlung.
Lohnweiler, den 1. März 2025 | ||
Der Vorstand: | ||
gez. Hübner | gez. Weichel | gez. Kohl |