Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Hoppstädten für das Haushaltsjahr 2026 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme durch die EinwohnerInnen öffentlich ausliegt.
Die Einsichtnahme kann während der allgemeinen Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Lauterecken, Schulstraße 6a, Zimmer 113, erfolgen.
Außerdem finden Sie den Entwurf des Haushaltsplanes auf unserer Homepage www.vg-lw.de.
Die EinwohnerInnen von Hoppstädten haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen (ab Bekanntmachung bis einschließlich 16.03.2026) Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen einzureichen.