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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 11/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Hinter dem Probstwald“ der Gemarkung Niedereisenbach, Ortsgemeinde Glanbrücken;

öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Glanbrücken hat in seiner Sitzung am 28. November 2022 die von der Enviro-Plan GmbH, Odernheim, vorgelegte Fassung des Entwurfes für die Aufstellung des Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Hinter dem Probstwald“ angenommen. Der Entwurf dieses Bebauungsplanes in der Fassung „September 2022“ wird mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht, der avifaunistischen Einschätzung sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats in der Zeit von

27. März 2023 bis einschließlich 03. Mai 2023

auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter

https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/

aktuelles/

eingestellt und die Unterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Folgende wesentlich umweltbezogene Stellungnahmen (der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) zu den nachfolgenden Themenblöcken werden ebenfalls auf der Homepage eingestellt und liegen öffentlich aus (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB):

Schutzgut Mensch

Forstamt Kusel, 28.02.2022 (zum Abstand zur Waldgrenze als Sicherheits- und Bewirtschaftungspuffer)

Kreisverwaltung Kusel, Gesundheitsamt, 09.02.2022 (Gesundheitsgefahren durch Produktion und Entsorgung, Spiegelungen und Reflexionen, Geräusche, Erschütterungen und stoffliche Emissionen während der Bauphase, elektromagnetische Einflüsse)

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 09.03.2022 (Schutz landwirtschaftlicher Flächen

Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern, 28.02.2022 (Verkehrssicherheit und Blendwirkungen auf Autofahrer, Freihaltung Wirtschaftswege)

Schutzgut Boden/Wasser

Kreisverwaltung Kusel, Gesundheitsamt, 09.02.2022 (Beschattung, Veränderung Bodenwasserhaushalt, Bodenerosion)

Kreisverwaltung Kusel, Untere Wasserbehörde, 07.02.2022 (Schutzbereiche von Gewässer, Niederschlagswasserbewirtschaftung)

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 09.03.2022 (Hinweise zur Bodengüte)

Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern, 28.02.2022 (Entwässerung an Straßengrundstücken)

Landesamt für Geologie und Bergbau Mainz, 02.03.2022 (Hinweis auf ehemalige Bergwerksfelder und Altbergbau, Aussagen zum Baugrund, umliegende rutschungsgefährdete Bereiche)

SGD Nord, 21.02.2022 (Oberflächenentwässerung, Starkregenbetroffenheit, Bodenschutz, Rutschungsgefährdungen)

Schutzgut Tiere / Pflanzen / Schutzgebiete des Naturschutzrechts / Eingriffs-, Ausgleichsregelung

Kreisverwaltung Kusel, Gesundheitsamt, 09.02.2022 (Nachteilige Bodenveränderungen)

Kreisverwaltung Kusel, Untere Naturschutzbehörde, 18.03.2022 (Anforderung eines Fachbeitrags Naturschutz)

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 09.03.2022 (Verzicht auf externe Ausgleichsflächen)

Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern, 28.02.2022 (Bepflanzungen in der Bauverbotszone der Kreisstraßen, Hinweis auf Ökokontomaßnahme)

Planungsgemeinschaft Westpfalz, 02.03.2022 (Lage im Vorbehaltsgebiet Regionaler Biotopverbund, Hinweis auf Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im FNP, Hinweis auf fehlende finale Ausgleichsberechnung, Hinweis auf nahegelegene Ausgleichsfläche)

Schutzgut Fläche

Kreisverwaltung Kusel, Gesundheitsamt, 09.02.2022 (Landverbrauch, Zerschneidung von Flächen)

Planungsgemeinschaft Westpfalz, 02.03.2022 (Hinweis auf Siedlungszäsur, Inanspruchnahme von Fläche und Rückbau)

Schutzgut Landschaftsbild und Erholung

Planungsgemeinschaft Westpfalz, 02.03.2022 (Lage im Vorbehaltsgebiet Erholung und Tourismus)

Schutzgut Klima/Luft

Kreisverwaltung Kusel, Gesundheitsamt, 09.02.2022 (Erwärmung durch die Module)

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, 07.02.2022 (zu Bewahrung vorhandener, prähistorischer Denkmäler und unbekannter Kleindenkmäler)

Das Plangebiet liegt zwischen Glanbrücken und Deimberg südwestlich der Kreisstraße K 63 und hat eine Größe von ca. rund 6 Hektar. Im Einzelnen betroffen sind voraussichtlich die Grundstücke Flur 8, Flst. Nr. 37 und 39 der Gemarkung Niedereisenbach.

Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu einer Änderung bzw. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der früheren Verbandsgemeinde Lauterecken, welcher gemäß § 204 Abs. 2 BauGB einstweilen fort gilt, aufgestellt.

Gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) wird die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt und die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift bei der Behörde ausgeschlossen.

Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Hinter dem Probstwald“ der Gemarkung Niedereisenbach, Ortsgemeinde Glanbrücken in der Fassung „September 2022“, mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, können anlässlich der öffentlichen Auslegung während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein oder unter nachfolgender E-Mail Adresse bauleitplanung@vg-lw.de abgegeben werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auf Anfrage analog zur Verfügung gestellt werden (§ 3 Abs. 2 Satz 2 PlanSiG). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).

Glanbrücken, den 09. März 2023
Für die Ortsgemeinde Glanbrücken:
gez. Hablitz, Ortsbürgermeister

Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Hinter dem Probstwald“ der Gemarkung Glanbrücken;

öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

--- Grenze des räumlichen Geltungsbereiches