Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein und der Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke für das Haushaltsjahr 2024 ab Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates zur Einsichtnahme durch die EinwohnerInnen während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags und dienstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) ausliegt.
Die Auslage der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein erfolgt am Standort Lauterecken, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken, Zimmer 111.
Der Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke liegt am Standort Bahnhofstraße 50a, 67742 Lauterecken, Zimmer 9, aus.
Der Entwurf wird ebenfalls auf unserer Homepage unter www.vg-lw.de veröffentlicht.
Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung, des Nachtragshaushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen aber der Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden.