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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 11/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Wiesweiler für das Haushaltsjahr 2024

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wurde den Mitgliedern des Ortsgemeinderates zugeleitet. Gemäß § 97 Abs. 1 GemO liegt dieser Entwurf bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsicht-nahme durch die Einwohner öffentlich aus.

Die Einsichtnahme kann während der allgemeinen Dienststunden in der Verbandgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Lauterecken, Schulstraße 6a in 67742 Lauterecken, Zimmer 112, erfolgen.

Außerdem finden sie den Entwurf des Haushaltsplanes auf unserer Homepage www.vg-lw.de.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden.

Wiesweiler, den 07.03.2024
gez. Klahr
Ortsbürgermeister