Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wurde den Mitgliedern des Ortsgemeinderates zugeleitet. Gemäß § 97 Abs. 1 GemO liegt dieser Entwurf bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsicht-nahme durch die Einwohner öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann während der allgemeinen Dienststunden in der Verbandgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Lauterecken, Schulstraße 6a in 67742 Lauterecken, Zimmer 112, erfolgen.
Außerdem finden sie den Entwurf des Haushaltsplanes auf unserer Homepage www.vg-lw.de.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden.