Im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Hinzweiler L368 / L372 wurden die in der Straßenbaulast der Ortsgemeinde Hinzweiler stehenden Gehwege neu hergestellt.
Für die Ausbaumaßnahme der Gehwege entlang der OD Hinzweiler (L 368 / L 372) wurden bereits im Jahr 2021 Einmalbeiträge angefordert.
Da nun allerdings seitens des LBM Kaiserslautern noch eine Abrechnung bezüglich dieser Maßnahme eingegangen ist, hat sich die Ortsgemeinde unter Abwägung ihres Ermessens und unter Wahrung der Gleichmäßigkeit der Beitragserhebung dazu entschieden, die nachträglich eingetroffenen Kosten über die Einmalbeiträge nach zu erheben.
Das Beitragsaufkommen ist gemäß den Vorgaben der Satzung über die Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 20.05.2019 (Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung), zu verteilen.
Der Beitragssatz errechnet sich wie folgt:
| Ermittlung des Beitragssatzes | |
| Beitragsfähiger Gesamtaufwand | 20.896,15 € |
| Abzüglich Gemeindeanteil in Höhe von 50 % | 10.448,07 € |
| Verbleibende Investitionsaufwendungen | 10.448.07 € |
| Gesamte beitragspflichtige Fläche | 113.414,60 m² |
| Beitragssatz je m² gewichtete Fläche (10.448,07 €: 113.414,60 m²) | 0,092123 €/m² |
Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 18.02.2025 werden die Beiträge durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
Die Höhe der Einmalbeiträge wurde auf 0,092123 €/m² gewichteter Grundstücksfläche festgesetzt.
Hierzu erhalten Sie in den nächsten Wochen einen Abrechnungsbescheid auf dem Postweg.