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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 11/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Nacherhebung von einmaligen Beiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen in der Ortsgemeinde Hinzweiler

Ausbau der Gehwege entlang der Ortsdurchfahrt Hinzweiler L368 / L372

Im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Hinzweiler L368 / L372 wurden die in der Straßenbaulast der Ortsgemeinde Hinzweiler stehenden Gehwege neu hergestellt.

Für die Ausbaumaßnahme der Gehwege entlang der OD Hinzweiler (L 368 / L 372) wurden bereits im Jahr 2021 Einmalbeiträge angefordert.

Da nun allerdings seitens des LBM Kaiserslautern noch eine Abrechnung bezüglich dieser Maßnahme eingegangen ist, hat sich die Ortsgemeinde unter Abwägung ihres Ermessens und unter Wahrung der Gleichmäßigkeit der Beitragserhebung dazu entschieden, die nachträglich eingetroffenen Kosten über die Einmalbeiträge nach zu erheben.

Das Beitragsaufkommen ist gemäß den Vorgaben der Satzung über die Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 20.05.2019 (Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung), zu verteilen.

Der Beitragssatz errechnet sich wie folgt:

Ermittlung des Beitragssatzes

Beitragsfähiger Gesamtaufwand

Abzüglich Gemeindeanteil in Höhe von 50 %

Verbleibende Investitionsaufwendungen

Gesamte beitragspflichtige Fläche

Beitragssatz je m² gewichtete Fläche (10.448,07 €: 113.414,60 m²)

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 18.02.2025 werden die Beiträge durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.

Die Höhe der Einmalbeiträge wurde auf 0,092123 €/m² gewichteter Grundstücksfläche festgesetzt.

Hierzu erhalten Sie in den nächsten Wochen einen Abrechnungsbescheid auf dem Postweg.

Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein