Der Ortsgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Windpark St.Julian“.
Gegenstand der vorgesehenen Aufstellung des Bebauungsplanes „Windpark St. Julian“ ist die Ausweisung eines Sondergebietes für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen.
Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie die vorgesehenen Festsetzungen stehen unter dem Vorbehalt der Ergänzung oder Änderung im weiteren Planaufstellungsverfahren.
Dieser Planaufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Ortsgemeinderat beschließt eine Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes „Windpark St. Julian“ in der dem Ortsgemeinderat vorliegenden Fassung.
Der Ortsgemeinderat beschließt, dass die Ortsgemeinde Glanbrücken den Grünschnittsammelplatz der Ortsgemeinde St. Julian mitbenutzen darf.
Die Ortsgemeinde Glanbrücken soll sich anteilmäßig nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl an den Kosten beteiligen, hinzu kommt eine Pauschale zur Erhaltung der Zufahrtswege.
Diese Regelung soll ab dem Jahr 2025 gelten, der Vertrag soll für ein Jahr geschlossen werden mit Verlängerungsfiktion.
Der Ortsgemeinderat wählt die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses in offener Abstimmung.