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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 11/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Anlage zur Benutzungsordnung für die gemeindeeigenen Veranstaltungsräume im Dorfgemeinschaftshaus

der Ortsgemeinde Einöllen

Benutzungsentgelte ab 01.03.2025

Nutzung durch Privatpersonen:

-

Dorfgemeinschaftshaus pro Tag  —  100,00 € zzgl. Nbk.

-

Dorfgemeinschaftshaus anläßlich Trauerfeier  —  25,00 € zzgl. Nbk.

-

Dorfgemeinschaftshaus pro Tag für jeden

Haushalt der Ortsgemeinde (1 x jährlich)  —  50,00 € zzgl. Nbk.

Für besondere Anlässe kann ein Individualpreis verhandelt werden.

Die Nutzung durch ortsansässige Vereine ist kostenfrei. Nebenkosten hierzu fallen nicht an.

Zusätzlich werden folgende Nebenkosten erhoben:

1.

Kosten für Strom werden nach Verbrauch mit 0,45 € / kWh abgerechnet

2.

Heizkosten (Gas) werden nach Verbrauch mit 0,13 € / kWh abgerechnet.

3.

Für Wasser und Abwasser wird eine Pauschale in Höhe von 6,00 pro Tag angefordert.

4.

Erfolgt eine Endreinigung durch die Gemeinde, wird dem Mieter/Nutzer ein Stundenaufwand in Höhe von 30,00 € in Rechnung gestellt.

5.

Bei der Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses wird eine Kaution in Höhe von € 100,00 erhoben.

Einöllen, den 28.02.2025
gez. Schreiber
Bernd Schreiber, Ortsbürgermeister