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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 11/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Niederalben

Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Niederalben, Landkreis Kusel liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung

für die Ordnungsnummern von 1.00 bis 149.10

am Dienstag, 08. April 2025,


und für die Ordnungsnummern von 150.10 bis 221.12

am Mittwoch, 09. April 2025


jeweils

vormittags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und nachmittags von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

im Ratssaal Dorfgemeinschaftshaus, 66887 Niederalben

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Zu der vorstehend angegebenen Zeit werden Bedienstete des DLR Westpfalz zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein.

Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) wird festgesetzt auf

Donnerstag, 10. April 2025, um 10:00 Uhr

im Ratssaal Dorfgemeinschaftshaus, 66887 Niederalben,

zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.

Jedem Beteiligten wird außerdem ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Niederalben zugezogenen Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder in Textform bis zum 09. Mai 2025 erhoben werden. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt.

Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.

Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein. Vollmachtsvordrucke können beim DLR Westpfalz, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern angefordert werden.

Vollmachtsvordrucke stehen online unter www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/Alle

(Verfahren Niederalben [21122] auswählen) am Ende unter 10. zum Ausdrucken bereit.

Im Auftrag
gez. Jan Emrich