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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 12/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Hoppstädten

- Ausbau OD Hoppstädten K67/68 -

Im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Hoppstädten K67 und K68 wurden die in der Straßenbaulast der Ortsgemeinde Hoppstädten stehenden Gehwege und Straßenbeleuchtung neu hergestellt. Der Ausbau der Gehwege und der Straßenbeleuchtung hat die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen zur Folge.

Die Investitionskosten für die Jahre 2015 bis 2019 wurden bereits abgerechnet. Die Grundstückseigentümer erhalten im Jahr 2023 nun den Abrechnungsbescheid für die Investitionskosten 2020 bis einschließlich 2022.

Das Beitragsaufkommen ist gemäß der Ausbaubeitragssatzung vom 24.06.2013 über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen, nach der Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse zu verteilen.

2020

Beitragsfähiger Gesamtaufwand

3.832,56

EUR

Abzgl. Gemeindeanteil in Höhe von 30,00 %

1.149,77

EUR

Verbleibende Investitionsaufwendungen

2.682,79

EUR

Gesamte beitragspflichtige Fläche

188.026,96

Beitragssatz je m² gewichtete Fläche (2.682,79 EUR : 188.026,96 m² = )

0,014268

EUR

Die Höhe des Abrechnungsbetrages für das Jahr 2020 beträgt somit 0,014268 €/m².

2021

Beitragsfähiger Gesamtaufwand

50.950,43

EUR

Abzgl. Gemeindeanteil in Höhe von 30,00 %

15.285,13

EUR

Verbleibende Investitionsaufwendungen

35.665,30

EUR

Gesamte beitragspflichtige Fläche

188.026,96

Beitragssatz je m² gewichtete Fläche (35.665,30 EUR : 188.026,96 m² = )

0,189682

EUR

Die Höhe des Abrechnungsbetrages für das Jahr 2021 beträgt somit 0,189682 €/m².

2022

Beitragsfähiger Gesamtaufwand

400,45

EUR

Abzgl. Gemeindeanteil in Höhe von 30,00 %

120,14

EUR

Verbleibende Investitionsaufwendungen

280,32

EUR

Gesamte beitragspflichtige Fläche

188.026,96

Beitragssatz je m² gewichtete Fläche (280,32 EUR : 188.026,96 m² = )

0,001491

EUR

Die Höhe des Abrechnungsbetrages für das Jahr 2022 beträgt somit 0,001491 €/m².

Hierzu erhalten Sie einen Abrechnungsbescheid auf dem Postweg.

Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein