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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 12/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Anlage zur Benutzungsordnung für die Gemeindeeigenen Veranstaltungsräume der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach Benutzungsentgelte ab 01.03.2023

Gemeinschaftshalle:

Vereine:

-

Ortsvereine

-

Ortsfremde Vereine

-

Vereinsgemeinschaften mit ortsfremden Vereinen

Privatpersonen:

-

Ortsansässige Privatpersonen

-

Ortsfremde Privatpersonen

Nutzung jeder weitere Tag

60,00 € zzgl. NK

Sonstige Veranstaltungen:

-

Liederabende, Vereinsjubiläen, Erntedankfeiern, Kindermaskenball, Basare u. ähnliches

-

Für Ortsfremde

-

Nutzung auswärtiger Gruppen ohne Gewinnerzielungsabsicht

Bürgersaal:

-

Einheimische - bis 4 Stunden

-

Einheimische - über 4 Stunden

-

Auswärtige - bis 4 Stunden

-

Auswärtige - über 4 Stunden

Das Benutzungsentgelt anlässlich einer Beerdigung wird immer gemäß den Gebühren für den Bürgersaal abgerechnet.

Die Nutzung anlässlich der Gottesdienste im Winter, sowie der Seniorennachmittage sind gebührenfrei.

Zusätzlich werden folgende Nebenkosten erhoben:

Halle

Saal

1.

Heizkostenpauschale

Raumnutzung bis 4 Stunden tägl.

15,00 €

5,00 €

Raumnutzung ab 4 Stunden tägl.

30,00 €

12,00 €

Die Heizkosten werden lediglich während der Heizperiode vom 01.10. bis 30.04. erhoben.

2.

Die Stromkosten betragen 15% des Mietzinses.

3.

Erfolgt eine Endreinigung durch die Gemeinde, wird dem Mieter/Nutzer ein Aufwand in Höhe von 20,00 € in Rechnung gestellt.

4.

Als Unkostenbeitrag zur Nutzung der Gemeindehalle und des Bürgersaals, müssen die Vereine die Getränke von der Gemeinde, mit einem Aufschlag von 20 % auf den Einkaufspreis abnehmen.

Kreimbach-Kaulbach, den 09.03.2023
gez. Gillmann, Ortsbürgermeister