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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 12/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Anlage zur Benutzungsordnung für die gemeindeeigenen Veranstaltungsräume im Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Eßweiler

Benutzungsentgelte ab 19.03.2023

Benutzung von Privatpersonen

Einheimische

Auswärtige

a)

Beerdigungen:

50,00 € zzgl. NK

80,00 € zzgl. NK

b)

Sonstige Veranstaltungen:

1. Tag ab Schlüsselübergabe

100,00 € zzgl. NK

240,00 € zzgl. NK

Jeder weitere Tag

40,00 € zzgl. NK

90,00 € zzgl. NK

Foyer

50,00 € zzgl. NK

175,00 € zzgl. NK

c)

Veranstaltungen mit

Gewinnerzielungsabsicht:

1. Tag ab Schlüsselübergabe

375,00 € zzgl. NK

375,00 € zzgl. NK

Jeder weitere Tag

90,00 € zzgl. NK

90,00 € zzgl. NK

Außerdem wird ein Aufschlag von 25% auf den Netto-EKP (Getränke) erhoben.

Benutzung von Vereinen

Ortsansässig

Ortsfremd

a)

Veranstaltungen mit

1. Tag ab Schlüsselübergabe

140,00 € zzgl. NK

240,00 € zzgl. NK

Gewinnerzielunielungsabsicht:

Jeder weitere Tag

85,00 € zzgl. NK

200,00 € zzgl. NK

Außerdem wird ein Aufschlag von 25% auf den Netto-EKP (Getränke) erhoben.

b)

Für Übungsstunden

ortsansässiger Vereine:

jährlich

70,00 € zzgl. NK

c)

Benutzung für ortsfremde Vereine

ohne Gewinnerzielungsabsicht:

1.Tag ab Schlüsselübergabe

240,00 € zzgl. NK

Jeder weitere Tag

90,00 € zzgl. NK

Nebenkosten:

1.

Die Stromkosten werden nach Verbrauch mit 0,50 € / kWh abgerechnet (ab Schlüsselübergabe).

2.

Für Heizkosten, Wasser und Abwasser wird eine Pauschale in Höhe von 25,00 € pro Tag angefordert.

3.

Wird die Reinigung durch die Gemeinde veranlasst, beträgt der Stundenlohn hierfür 15,00 €/Std.

Eßweiler, den 01.03.2023
gez. Gilcher, Ortsbürgermeister