Der Ortsgemeinderat beschließt, dass
| - | die BürgerInnen zu jedem 70., 75., 80. Geburtstag und ab dann jährlich besucht werden und ein Präsent erhalten. |
| - | bei einem 50., 60., 65. und 70. Ehejubiläum die Paare besucht werden und ein Präsentkorb erhalten. |
Zudem beschließt der Ortsgemeinderat bei den Präsenten auf Produkte ortsansässiger Hersteller zurückzugreifen.