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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 12/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Neufassung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Wingert“ der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach im beschleunigten Verfahren gemäß 13a des Baugesetzbuches (BauGB);

öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Kreimbach-Kaulbach hat die Annahme des Entwurfes zur Neufassung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Wingert“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, in der vom Planungsbüro BBP PartGmbB, Kaiserslautern, ausgearbeiteten Planentwurf beschlossen.

Der Entwurf dieses Bebauungsplanes in der Fassung „Dezember 2024“, wird mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alternative BauGB sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 in der Zeit von

21. März 2025 bis einschließlich 24. April 2025

auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter

https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/

aktuelles/

eingestellt. Die Unterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung und die Möglichkeit zur Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB) wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sichergestellt.

Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird und gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich der Neufassung mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Wingert“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB umfasst die Grundstücke Flurstück Nr. 1606 (Weg), 1847, 1848, 1849, 1850, 1851, 1852, 1853, 1854, 1856, 1858, 1859, 1860, 1861, 1862, 1864, 1865, 1866, 1867, 1868, 1869, 1870, 1871, 1872, 1873, 1874, 1875, 1876, 1893, 1894, 1895, 1896, 1897, 1898, 1899, 1900, 1901, 1902, 1904, 1906, 1907, 1909, 1913, 1914, 1915, 1916, 1926, 1927, 1929, 1933, 1939 sowie die Teilflächen der Grundstücke Flurstück Nr. 1607 (Weg), 1704, 1855, 1857, 1869, 1877, 1891 (Weg), 1892, 1903, 1910, 1912, 1923 (Weg), 1925, 1928, 1930, 1931, 1932 der Gemarkung Kaulbach.

Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf.

Die Veranlassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ergibt sich aus dem Bestreben nach Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung und Anpassung des vorhandenen Ortsteils (siehe § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB) im Sinne der Beseitigung der bestehenden Missstände, die sich insbesondere in

  • der fehlenden bzw. schwierigen Zugänglichkeit der Grundstücke und
  • der fehlenden bzw. unzureichenden Erschließung des Gebietes
  • Schaffung von Bauflächen im Ortskern

konkretisieren.

Gegenstand der vorgesehenen Planänderung ist

  • die Herausnahme der Flurstücke Nr. 1904 und 1876 als Baufläche
  • die Bereinigung von Grundstücksgrenzen nach der Flurbereinigung (Flurstücks Nr. 1857)
  • die Aktualisierung des Bebauungsplanes entsprechend der angestrebten städtebaulichen Entwicklung der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach und

die Bereinigung und Anpassung der gestalterischen (bauordnungsrechtlichen) Festsetzungen.

Zu dem Entwurf der Neufassung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Wingert“ der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB in der Planfassung „Dezember 2024“ mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung können anlässlich der öffentlichen Auslegung während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein oder elektronisch unter nachfolgender E-Mail Adresse bauleitplanung@vg-lw.de abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2, Satz 4, Nr. 1-4 BauGB i. V. mit § 4a Abs. 5 BauGB).

Kreimbach-Kaulbach, 13.03.2025
Für die Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach:
gez. Sauer
Sauer, Ortsbürgermeister

Neufassung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Wingert“ der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach im beschleunigten Verfahren gemäß 13a des Baugesetzbuches (BauGB);

öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

--- Grenze räumlicher Geltungsbereich

Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (Zustimmung vom 15. Oktober 2002)