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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 12/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Der Landkreis beabsichtigt, auf der Gemarkung Cronenberg ein Grabungsschutzgebiet nach § 22 Denkmalschutzgesetz (DSchG) auszuweisen.

Der Entwurf der entsprechenden Rechtsverordnung kann eingesehen werden bei der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Verwaltungsgebäude Bergstraße 2, 67752 Wolfstein, Büro 212, in der Zeit vom 27. März 2025 bis 24. April 2025 zu den nachstehenden Dienstzeiten:

Montag, Dienstag und

Donnerstag

8:30 – 12:00 Uhr sowie 14:00 – 16:00 Uhr,

Mittwoch und Freitag von

8:30 – 12:00 Uhr

Personen deren Belange durch die Unterschutzstellung der betroffenen Gebiete berührt sind, können Bedenken und Anregungen bis 2 Wochen nach Ende der öffentlichen Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift geltend machen bei der Verbandsgemeinde Oberes Glantal oder bei der Kreisverwaltung Kusel - Untere Denkmalschutzbehörde.

Für die Denkmalschutzbehörde
Kusel den 03.03.2025
Otto Rubly, Landrat