Die Verbandsversammlung hat aufgrund des § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i. V. mit § 95 der Gemeindeordnung und der Verbandsordnung des Zweckverbandes folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Prüfung durch die Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird:
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 wird
im Erfolgsplan bei den
Erträgen und Aufwendungen auf — 1.780.600 EUR
und
im Vermögensplan bei den
Einnahmen und Ausgaben auf — 867.800 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist,
wird festgesetzt auf — 0 EUR.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
Der Zweckverband erhebt nach § 8 der Verbandsordnung eine Verbandsumlage, die von den Mitgliedern in folgender Höhe angefordert wird: