Aufgrund des §7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG), in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) und der Betriebssatzung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Unteres Glantal“, wird gemäß Beschluss der Verbandsversammlung die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Unteres Glantal“ für das Wirtschaftsjahr 2025 nach Überprüfung durch die Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde nachstehend bekannt gemacht.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Wirtschaftsplan 2025 an sieben Werktagen in der Zeit vom 31. März 2025 bis einschließlich 8. April 2025 während den allgemeinen Dienststunden in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, am Standort Bahnhofstraße 50a in 67742 Lauterecken, Zimmer 9, zur Einsicht öffentlich ausgelegt ist.
Öffnungszeiten:
| Mo. bis Fr. | von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Mo. + Di. | von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Do. | von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Lauterecken, den 04. März 2025
Gez. Wolf
Fred Wolf, Werkleiter