Titel Logo
Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 13/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Auf’m Wingertsberg - Borbach“ der Gemarkung Nußbach;

frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Nußbach hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Auf’m Wingertsberg - Borbach“ beschlossen und führt nunmehr auf der Grundlage des von der LINDSCHULTE Ingenieurgesellschaft mbH, Kaiserslautern, aufgestellten Vorentwurfes dieses Bebauungsplanes, in der Planfassung „Februar 2025“, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch.

Gegenstand der Bebauungsplanung ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes im Sinne des § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die mit dieser Flächenausweisung einhergehenden Kompensationsmaßnahmen in erforderlichem Umfang.

Das Plangebiet befindet sich nordöstlich der Ortslage von Nußbach und hat eine Größe von ca. 8,78 Hektar. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flst. Nr. 780, 785, 810, 814, 815, 816, 819, 820, 823, 824, 835 und 1100 der Gemarkung Nußbach.

Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend veröffentlichten Planauszug dargestellt.

Das Erfordernis zur Planaufstellung ergibt sich aus der städtebaulichen Notwendigkeit, die aus Gründen der angestrebten Energiewende notwendige Bereitstellung von Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien in einer mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung und den sonstigen planungsrelevanten öffentlichen und privaten Belangen verträglichen Lage auszuweisen. Damit folgt die Ortsgemeinde Nußbach dem planerischen Gebot aus § 1 Abs. 5 BauGB, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, zu gewährleisten.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein aufgestellt.

Um das mit Bekanntmachung vom 03. Februar 2022, veröffentlicht im Amtsblatt am 11. Februar 2022, eingeleitete planerische Verfahren fortzuführen, wird hiermit die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorzunehmende frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung eröffnet. Nach dieser Vorschrift ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Auf’m Wingertsberg - Borbach “, in der Planfassung „Februar 2025“, mit den bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB von

28. März 2025 bis zum 30. April 2025

auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter

https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/

aktuelles/

eingestellt. Die Unterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (sog. Scoping) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können Stellungnahmen, Eingaben etc., schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein oder elektronisch unter nachfolgender E-Mail Adresse bauleitplanung@vg-lw.de abgegeben werden.

Unberührt hiervon bleibt die später noch durchzuführende öffentliche Auslegung des Planentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB, auf die zu gegebener Zeit noch hingewiesen wird.

Nußbach, den 20. März 2025
Für die Ortsgemeinde Nußbach:
(D.S.) gez. Schwarz, Ortsbürgermeister
Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Auf’m Wingertsberg - Borbach “ der Gemarkung Nußbach;

frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

--- Grenze des räumlichen Geltungsbereiches