Aufgrund des Rücktritts des Ortsbürgermeisters zum 01.04.2025 ist eine Neuwahl der Ortsbürgermeister/des Ortsbürgermeisters erforderlich.
Die Wahl ist für den 22.06.2025 terminiert.
Am Sonntag, dem 22.06.2025 findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Homberg statt.
Eine etwa notwendig werdende Stichwahl für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters wird am Sonntag, dem, 06.07.2025 durchgeführt.
Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters auf.
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.
Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.
Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am Dienstag, dem 29.04.2025, bis 18 Uhr, bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.
In einem Wahlvorschlag zur Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften.
Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter, Erster Beigeordneter Sascha Lorentz in 67742 Homberg, Im Oberdorf 23 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstr. 6a, Zimmer-Nr. 212, 67742 Lauterecken, eingereicht werden.
Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist am Montag, dem 05.05.2025, 18 Uhr.
Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6a, Zimmer 212, 67742 Lauterecken, erhältlich.