Anlage zur Benutzungsordnung für die gemeindeeigenen Veranstaltungsräume im Bürgerhaus der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach
Benutzungsentgelte ab 01.04.2023
Bürgerhaus:
Ganzer Saal + Küche: — 200,00 €
Ganzer Saal + Küche: — 100,00 €
(Für Einheimische)
Die Nutzung durch die örtlichen Vereine, außer bei kommerziellen Veranstaltungen, ist grundsätzlich kostenfrei.
Die Nutzung bei Beerdigungen für Einwohner von Oberweiler-Tiefenbach ist kostenfrei.
Kommerzielle Veranstaltung:
Privatpersonen für Veranstaltung mit Gewinn: — 350,00 €
Ortsansässige Vereine für Veranstaltung mit Gewinn: — 100,00 €
Ortsfremde Vereine für Veranstaltung mit Gewinn: — 350,00 €
Kommerzielle Veranstalter: — 350,00 €
Kegelbahn:
Kegelbahngebühren - vertragsgebunden - — 15,50 € pro Abend
Kegelbahngebühren - einmalig - — 10,00 € / Std.
Zusätzlich werden folgende Nebenkosten erhoben:
| 1. | Nebenkostenpauschale für Strom/Wasser/Kanal: — 20,00 €/Tag |
| 2. | Kostenpauschale (WC-Papier, Seife, etc.) — 15,00 € |
| 3. | Die Heizkosten werden für Saal und Küche nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet. |
| 4. | Anfallende Reinigungskosten werden dem Pächter mit einem Pauschalbetrag von 20,00 €/Std.berechnet. |