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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 15/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Anlage zur Benutzungsordnung für die gemeindeeigenen Veranstaltungsräume im Bürgerhaus der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach

Benutzungsentgelte ab 01.04.2023

Bürgerhaus:

Ganzer Saal + Küche:  —  200,00 €

Ganzer Saal + Küche:  —  100,00 €

(Für Einheimische)

Die Nutzung durch die örtlichen Vereine, außer bei kommerziellen Veranstaltungen, ist grundsätzlich kostenfrei.

Die Nutzung bei Beerdigungen für Einwohner von Oberweiler-Tiefenbach ist kostenfrei.

Kommerzielle Veranstaltung:

Privatpersonen für Veranstaltung mit Gewinn:  —  350,00 €

Ortsansässige Vereine für Veranstaltung mit Gewinn:  —  100,00 €

Ortsfremde Vereine für Veranstaltung mit Gewinn:  —  350,00 €

Kommerzielle Veranstalter:  —  350,00 €

Kegelbahn:

Kegelbahngebühren - vertragsgebunden -  —  15,50 € pro Abend

Kegelbahngebühren - einmalig -  —  10,00 € / Std.

Zusätzlich werden folgende Nebenkosten erhoben:

1.

Nebenkostenpauschale für Strom/Wasser/Kanal:  —  20,00 €/Tag

2.

Kostenpauschale (WC-Papier, Seife, etc.)  —  15,00 €

3.

Die Heizkosten werden für Saal und Küche nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.

4.

Anfallende Reinigungskosten werden dem Pächter mit einem Pauschalbetrag von 20,00 €/Std.berechnet.

Oberweiler-Tiefenbach, den 28.03.2023
gez. Schwambach
Schwambach, Ortsbürgermeister