Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Rutsweiler an der Lauter für das Haushaltsjahr 2023 ab Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung des Ortsgemeinderates zur Einsichtnahme durch die EinwohnerInnen während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags und dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein (Standort Lauterecken, Schulstraße 6a, Zimmer 113) ausliegt.
Die EinwohnerInnen von Rutsweiler an der Lauter haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen (ab Bekanntmachung bis einschließlich 28.04.2023) Vorschläge zum Entwurf der 1 Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen einzureichen.