- Ausbau OD Hoppstädten K67/68 -
Im Zuge des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Hoppstädten K67 und K68 wurden die in der Straßenbaulast der Ortsgemeinde Hoppstädten stehenden Gehwege und Straßenbeleuchtung neu hergestellt. Der Ausbau der Gehwege und der Straßenbeleuchtung hat die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für öffentliche Verkehrsanlagen zur Folge.
Die Grundstückseigentümer erhalten im Jahr 2024 nun den Abrechnungsbescheid für die Investitionskosten 2023.
Das Beitragsaufkommen ist gemäß der Ausbaubeitragssatzung vom 24.06.2013 über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen nach der Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse zu verteilen.
— 2023
Beitragsfähiger Gesamtaufwand — 5.956,42 EUR
Abzgl. Gemeindeanteil in Höhe von 30,00 % — 1.786,93 EUR
Verbleibende Investitionsaufwendungen — 4.169,49 EUR
Gesamte beitragspflichtige Fläche — 188.026,96 m²
Beitragssatz je m² gewichtete Fläche
(4.169,49 EUR : 188.026,96 m² = ) — 0,022175 EUR
Die Höhe des Abrechnungsbetrages für das Jahr 2023 beträgt somit 0,022175 €/m².
Hierzu erhalten Sie einen Abrechnungsbescheid auf dem Postweg.