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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 16/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Stadt Wolfstein für das Haushaltsjahr 2025 bis zur Beschlussfassung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme durch die EinwohnerInnen öffentlich ausliegt.

Die Einsichtnahme kann während der allgemeinen Dienststunden in der Verbandgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Lauterecken, Schulstraße 6a in 67742 Lauterecken, Zimmer 109, erfolgen.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden.

Wolfstein, den 18.04.2025
gez. Nickel, Stadtbürgermeister