Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.02.2025 die nachfolgend aufgeführten Gebühren, rückwirkend zum 01.01.2025, beschlossen.
In der Haushaltssatzung 2025 der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein sind in § 7 lediglich die Nettoentgelte ausgewiesen.
Aufgrund dessen werden gemäß Preisangabenverordnung die Bruttobeträge veröffentlicht.
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Verbandsgemeindeeinrichtungen werden gemäß den §§ 12 und 13 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung und § 11 der Entgeltsatzung Wasserversorgung wie folgt festgesetzt:
Als Bauwasserpauschale gemäß § 21 Abs. 3 Entgeltsatzung Wasserversorgung werden 0,15 € pro m³ umbauten Raum berechnet.