Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Roßbach:
Flst.Nr. 1483/3 - Landwirtschaftsfläche, Mühlacker — -zu 0,6387 ha.
Landwirte, die zur Aufstockung Ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tag ab Erscheinen des Verbandsgemeindeblattes bei dem Referat Landwirtschaft der Kreisverwaltung Kusel, Postfach 1255, 66869 Kusel, Zimmer-Nr. 119, Tel.Nr. 06381-424245, Herr Hemm, schriftlich bekunden.