Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 die nachfolgend aufgeführten Gebühren, rückwirkend zum 01.01.2023, beschlossen.
In der Haushaltssatzung 2023 der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein sind in § 7 lediglich die Nettoentgelte ausgewiesen.
Aufgrund dessen werden gemäß Preisangabenverordnung die Bruttobeträge veröffentlicht.