Titel Logo
Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 17/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Wolfstein für das Haushaltsjahr 2024

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 liegt gemäß § 97 Abs. 1 GemO liegt bis zur Beschlussfassung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme durch die Einwohner öffentlich aus.

Die Einsichtnahme kann während der allgemeinen Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Lauterecken, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken, Zimmer 108 erfolgen.

Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung, des Nachtragshaushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen aber der Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden.

Wolfstein, den 17.04.2024
gez. Herwart Dilly, Stadtbürgermeister