Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 liegt gemäß § 97 Abs. 1 GemO liegt bis zur Beschlussfassung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme durch die Einwohner öffentlich aus.
Die Einsichtnahme kann während der allgemeinen Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Lauterecken, Schulstraße 6a, 67742 Lauterecken, Zimmer 108 erfolgen.
Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung, des Nachtragshaushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen aber der Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden.