über die Festlegung eines Marktsonntages (privilegierter Spezialmarkt) in der Ortsgemeinde Kirrweiler
Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 3. April 2014 (GVBl. S. 40) wird für die Ortsgemeinde Kirrweiler folgende Rechtsverordnung erlassen:
Für die Ortsgemeinde Kirrweiler wird Sonntag der 12. Juli 2026 als Marktsonntag festgelegt.
(1) An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.
(2) An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Kirrweiler durchgeführt werden.
(3) Veranstaltungen im Rahmen von Marktsonntagen sind in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchzuführen. Die Zeiten des Hauptgottesdienstes sind zu berücksichtigen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 20 LMAMG geahndet.
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2026 außer Kraft.