Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rothselberg hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 31.03.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. Im Ergebnishaushalt — 2025
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.127.170,00 EUR
Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 983.665,00 EUR
Jahresüberschuss — 143.505,00 EUR
2. Im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 172.735,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit — 0,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — 17.500,00 EUR
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — - 17.500,00 EUR
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — -155.235,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von : — 0,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von : — 0,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von : — 0,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
— 2025
Grundsteuer A auf — 345 v.H.
Grundsteuer B auf — 465 v.H.
Gewerbesteuer — 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
— 2025
für den ersten Hund — 40,00 EUR
für den zweiten Hund — 80,00 EUR
für jeden weiteren Hund — 120,00 EUR
für den ersten gefährlichen Hund — 350,00 EUR
für den zweiten gefährlichen Hund — 750,00 EUR
für jeden weiteren gefährlichen Hund — 1.300,00 EUR
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2025 auf — 10,60 EUR je Hektar
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
für das Haushaltsjahr 2025 auf — 5,50 EUR je Hektar
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres | (2023) | 3.135.074,48 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres | (2024) | 3.131.069,48 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres | (2025) | 3.274.574,48 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 5.000 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.