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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 18/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rothselberg für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 21.04.2026

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rothselberg hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 13.04.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt

2026

2027 

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.581.185,00 EUR

1.319.415,00 EUR

Der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

2.191.755,00 EUR

1.231.070,00 EUR

Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss

-610.570,00 EUR

+88.345,00 EUR

2. Im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und

außerordentlichen Ein- und

Auszahlungen

-583.250,00 EUR

+112.475,00 EUR

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

94.650,00 EUR

16.400,00 EUR

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

169.500,00 EUR

74.500,00 EUR

Saldo der Ein.- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

-74.850,00 EUR

-58.100,00 EUR

Saldo der Ein.- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

+658.100,00 EUR

-54.375,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von :

0,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von :

0,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von :

0,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von :

0,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von :

0,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von :

0,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

Grundsteuer A auf

345 v.H.

345 v.H.

Grundsteuer B auf

465 v.H.

465 v.H.

Gewerbesteuer

380 v.H.

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

2026

2027

für den ersten Hund

40,00 EUR

40,00 EUR

für den zweiten Hund

80,00 EUR

80,00 EUR

für jeden weiteren Hund

120,00 EUR

120,00 EUR

für den ersten gefährlichen Hund

350,00 EUR

350,00 EUR

für den zweiten gefährlichen Hund

750,00 EUR

750,00 EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.300,00 EUR

1.300,00 EUR

§ 6 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12 des Vorvorjahres

(2024)

3.131.069,48 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12 des Vorjahres

(2025)

3.274.574,48 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12 des Haushaltsjahres

(2026)

2.664.004,48 EUR

§ 7 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 5.000 EUR überschritten sind.

§ 8 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Rothselberg, den 21.04.2026
gez. Hemmer, Ortsbürgermeister