Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rothselberg hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 13.04.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. Im Ergebnishaushalt | 2026 | 2027 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.581.185,00 EUR | 1.319.415,00 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.191.755,00 EUR | 1.231.070,00 EUR |
| Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss | -610.570,00 EUR | +88.345,00 EUR |
| 2. Im Finanzhaushalt | ||
| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | -583.250,00 EUR | +112.475,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 94.650,00 EUR | 16.400,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 169.500,00 EUR | 74.500,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -74.850,00 EUR | -58.100,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | +658.100,00 EUR | -54.375,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : | 0,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : | 0,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : | 0,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : | 0,00 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : | 0,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : | 0,00 EUR |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2026 | 2027 | |
| Grundsteuer A auf | 345 v.H. | 345 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 465 v.H. | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer | 380 v.H. | 380 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: | ||
| 2026 | 2027 | |
| für den ersten Hund | 40,00 EUR | 40,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 80,00 EUR | 80,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 120,00 EUR | 120,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 350,00 EUR | 350,00 EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 750,00 EUR | 750,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.300,00 EUR | 1.300,00 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres | (2024) | 3.131.069,48 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres | (2025) | 3.274.574,48 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres | (2026) | 2.664.004,48 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 5.000 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.