Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Unterm Staubbüsch“ der Gemarkung Jettenbach;
Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat Jettenbach hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Unterm Staubbüsch“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur derzeit laufenden Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein beschlossen.
Gegenstand der vorgesehenen Bebauungsplanung ist die Festsetzung eines Sondergebietes im Sinne des § 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) für eine Photovoltaikfreiflächenanlage, sowie die mit der Flächenausweisung einhergehenden Kompensationsmaßnahmen in erforderlichem Umfang.
Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Flst. Nrn. 2071/2, 2072, 2074, sowie Teilflächen der Flst. Nrn. 2066, 2066/2, 2066/3 und 2070 der Gemarkung Jettenbach.
Das vorgesehene Plangebiet ist in dem nachstehend veröffentlichten Planauszug dargestellt.
Das Erfordernis zur Planaufstellung ergibt sich aus der städtebaulichen Notwendigkeit, die aus Gründen des Klimaschutzes und der in diesem Sinne angestrebten Energiewende die Bereitstellung von Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien in einer mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung und den sonstigen planungsrelevanten öffentlichen und privaten Belangen verträglichen Lage ausweist. Die Ortsgemeinde Jettenbach folgt damit dem planerischen Gebot aus § 1 Abs. 5 BauGB, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, zu gewährleisten.
Die Abgrenzung des vorgesehenen Plangebietes und der Gegenstand der Bebauungsplanung stehen unter dem Vorbehalt einer evtl. Änderung oder Ergänzung im weiteren Planaufstellungsverfahren.
Der Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Unterm Staubbüsch“ der Gemarkung Jettenbach;
Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
--- Grenze des räumlichen Geltungsbereiches