Beglaubigte Abschrift
Amtsgericht Kusel
Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar)
Az.: 1 K 21/24 — Kusel, 24.04.2025
Terminsbestimmung:
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
| Datum | Uhrzeit | Raum | Ort |
| Montag, 01.09.2025 | 09:00 Uhr | 1, Sitzungssaal | Amtsgericht Kusel, Trierer Straße 71, 66869 Kusel |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Ginsweiler
| Gemarkung | Flur, Flur- stück | Wirtschaftsart u. Lage | m2 | Blatt |
| Ginsweiler | Fl. St. | Gebäude- und | 261 | 212 |
| Nr.: 1706 | Freifläche\Bergstraße 14 |
| BV 7 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Einfamilienwohnhaus mit Anbau und Garage, 11/2 - geschossig in Massivbauweise mit Satteldach. Das Gebäude ist voll unterkellert. Das Dachgeschoss ist ausgebaut (mit Dachgaube). Anbau 2-geschossig mit genutztem Flachdach (Dachterrasse). Einzelgarage mit genutztem Flachdach (Dachterrasse). Baujahr Wohnhaus: ca. 1906. Bei der Begutachtung hat keine Innenbesichtigung stattgefunden.;
Verkehrswert: — 66.000,00 €
Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de
Der Versteigerungsvermerk ist am 25.09.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Beglaubigt:
(Uhl), Justizobersekretärinals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt – ohne Unterschrift gültig