Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Aschbach für das Haushaltsjahr 2025 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme durch die EinwohnerInnen öffentlich ausliegt.
Die Einsichtnahme kann während der allgemeinen Dienststunden in der Verbandgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Lauterecken, Schulstraße 6a in 67742 Lauterecken, Zimmer 108, erfolgen.
Außerdem finden sie den Entwurf des Haushaltsplanes auf unserer Homepage www.vg-lw.de.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden.