Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 08.04.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. Im Ergebnishaushalt | 2026 | 2027 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.949.627,00 EUR | 1.515.967,00 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.031.729,00 EUR | 1.557.979,00 EUR |
| Jahresfehlbetrag | -82.102,00 EUR | -42.012,00 EUR |
| 2. Im Finanzhaushalt | ||
| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | -47.402,00 EUR | -10.012,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 114.489,00 EUR | 0,00 EUR |
| die Auszahlungen au s Investitionstätigkeit | 223.904,00 EUR | 0,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -109.415,00 EUR | 0,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 156.817,00 EUR | 10.012,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe vo : — 109.415,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von: — 0,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von: — 99.799,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von: — 218.559,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von: — 2.510.393,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von: — 2.605.329,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2026 | 2027 |
| Grundsteuer A auf | 370 v.H. | 370 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 606 v.H. | 606 v.H. |
| Gewerbesteuer | 390 v.H. | 390 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
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| 2026 | 2027 |
| für den ersten Hund | 45,00 EUR | 45,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 75,00 EUR | 75,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 150,00 EUR | 150,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 500,00 EUR | 500,00 EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 1.000,00 EUR | 1.000,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.500,00 EUR | 1.500,00 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres | (2024) | -1.212.403,63 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres | (2025) | -1.305.411,63 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres | (2026) | -1.387.513,63 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.