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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 19/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim

für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 23.04.2026

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 08.04.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt

2026

  2027  

der Gesamtbetrag der Erträge

auf

1.949.627,00  EUR

1.515.967,00  EUR

Der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

2.031.729,00  EUR

1.557.979,00  EUR

Jahresfehlbetrag

-82.102,00  EUR

-42.012,00  EUR

2. Im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und

außerordentlichen Ein- und

Auszahlungen

-47.402,00  EUR

-10.012,00  EUR

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

114.489,00  EUR

0,00  EUR

die Auszahlungen au

s Investitionstätigkeit

223.904,00  EUR

0,00  EUR

Saldo der Ein.- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

-109.415,00  EUR

0,00  EUR

Saldo der Ein.- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

156.817,00  EUR

10.012,00  EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe vo :  —  109.415,00 EUR 

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von:  —  0,00 EUR 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von:  —  99.799,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von:  —  218.559,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von:  —  2.510.393,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von:  —  2.605.329,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

2026

2027

Grundsteuer A auf

370  v.H.

370  v.H.

Grundsteuer B auf

606  v.H.

606  v.H.

Gewerbesteuer

390  v.H.

390  v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

 

2026

2027

für den ersten Hund

45,00  EUR

45,00  EUR

für den zweiten Hund

75,00  EUR

75,00  EUR

für jeden weiteren Hund

150,00  EUR

150,00  EUR

für den ersten gefährlichen Hund

500,00  EUR

500,00  EUR

für den zweiten

gefährlichen Hund

1.000,00  EUR

1.000,00  EUR

für jeden weiteren

gefährlichen Hund

1.500,00  EUR

1.500,00  EUR

§ 6 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres

(2024)

-1.212.403,63  EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres

(2025)

-1.305.411,63  EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres

(2026)

-1.387.513,63  EUR

§ 7 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.

§ 8 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Offenbach-Hundheim, den 23.04.2026
Gez. Dr. Alt
Ortsbürgermeister