Anlage zur Benutzungsordnung für die Johann-Heinrich-Roos-Halle der Ortsgemeinde Reipoltskirchen
Benutzungsentgelte ab 22.11.2022
Benutzung durch Privatpersonen:
Unterer Schulsaal (einschl. Küche) — 80,00 € zzgl. NK
Johann-Heinrich-Roos-Halle (einschl. Küche) — 160,00 € zzgl. NK
Die Stromkosten werden nach tatsächlichem Verbrauch, mit aktuellem Strompreis abgerechnet.
Benutzung durch Ortsvereine:
Den Ortsvereinen wird die Johann-Heinrich-Roos-Halle einmal jährlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Der jeweilige Verein hat für die aufgestellten stromverbrauchenden Geräte die Betriebskosten zu übernehmen (aktueller Strompreis).
Für vereinsinterne Veranstaltungen wird von ortsansässigen Vereinen kein Benutzungsentgelt erhoben.
Getränke:
Sofern die Getränke über die Gemeinde bezogen werden, ist ein Aufschlag in Höhe von 15 % zu entrichten.
Nebenkosten:
| a) | Die Räumlichkeiten sind besenrein zu übergeben. Die Endreinigung erfolgt durch die Gemeinde und wird mit einem Stundensatz von 15,00 € dem Mieter/Nutzer in Rechnung gestellt. |
| b) | Es wird eine Kaution in Höhe von 150,00 € erhoben. |
| c) | Wasser/Abwasser und Heizkosten sind in der Mietzahlung enthalten. |