Titel Logo
Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 2/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

VG Lauterecken-Wolfstein - amtlich - Bekanntmachung

Geltungsbereich Änderung Flächennutzungsplan, genordet, ohne Maßstab (Quelle Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz)

Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Lauterecken – Windenergie;

a) Planaufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

b) frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

a) Planaufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Lauterecken-Wolfstein hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans der ehemaligen Verbandsgemeinde Lauterecken – Teilbereich Windenergie beschlossen. In gleicher Sitzung wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen. Durch diese Planung wird der rechtswirksame Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Lauterecken in Teilen geändert.

Ziele und Zwecke der Planung

Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein plant, den Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Lauterecken zu ändern, um zusätzliche Flächen für Windenergie auszuweisen. Bis zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Verbandsgemeindegebiet gelten weiterhin die bisherigen Flächennutzungspläne der ehemaligen Verbandsgemeinden. Die ehemalige Verbandsgemeinde Lauterecken hat im rechtswirksamen Flächennutzungsplan keine Flächen für Windenergie ausgewiesen. Aufgrund geänderter gesetzlicher und energiepolitischer Grundlagen plant die Verbandsgemeinde nun die Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergie als Angebotsplanung. Die geplanten Flächen umfassen insgesamt etwa 16,3 Hektar und liegen in den Ortsgemeinden Medard und Odenbach.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung der ehemaligen Verbandsgemeinde Lauterecken – Teilbereich Windenergie umfasst die Grundstücke Flur 0, Flst. Nr. 484, 484/2, 484/3, 484/4, 485, 485/2, 485/3, 485/4, 486, 486/2, 500/2, 535, 540, 1490, 1492, 1495 sowie die Teilflächen der Grundstücke Flst. Nr. 437/1, 500/1, 504, 510, 520, 530, 553/2, 553/3, 716/1,1475, 1477, 1485 der Gemarkung Odenbach.

Auf der Gemarkung Medard umfasst der Geltungsbereich der Änderungsplanung die Grundstücke Flur 11, Flst. Nr. 80/1, 92/2, 97/1, 92/3, 98/1, 98/2, 99/2, 99/1, 100 sowie die Teilflächen der Grundstücke Flur 11, Flst. Nr. 85/1, 90/1.

Der räumliche Geltungsbereich der Planung ist in den nachfolgenden Kartenauszügen dargestellt:

Der Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf der Flächennutzungsplan Änderung der ehemaligen Verbandsgemeinde Lauterecken in der Planfassung November 2025, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht sowie einem faunistischen Gutachten und einer fledermauskundlichen Untersuchung von 12. Januar 2026 bis einschließlich 12. Februar 2026 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter

https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelles/ in das Internet eingestellt. Die Vorentwurfsunterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch eine Veröffentlichung im Internet durchgeführt. Stellungnahmen, Eingaben etc. können während der Auslegungsfrist schriftlich beim mit der Planung beauftragen Planungsbüro BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Part GmbB, Bruchstraße 5, 67655 Kaiserslautern oder elektronisch unter nachfolgender E-Mail-Adresse beteiligung@bbp-kl.de abgegeben werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen in diesem Zeitraum die Unterlagen des Flächennutzungsplanverfahrens zu jedermanns Einsicht, während der üblichen Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein, Obergeschoss, Zimmer 217 öffentlich aus.

In Anwendung des § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Hinweis gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG):

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, obwohl sie dazu in der Lage gewesen wäre.

Lauterecken, den 16.12.2025
Für die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
gez. Müller
Müller, Bürgermeister (L. S.)