a) Planaufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Lauterecken-Wolfstein hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein – Isolierte Positivplanung (IPP) Windenergie beschlossen. Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. In gleicher Sitzung wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen. Durch diese Planung wird der rechtswirksame Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein in Teilen geändert.
Ziele und Zwecke der Planung
Die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein plant, den Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein zu ändern, um zusätzliche Flächen für Windenergie auszuweisen. Bis zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Verbandsgemeindegebiet gelten weiterhin die bisherigen Flächennutzungspläne der ehemaligen Verbandsgemeinden. Die Verbandsgemeinde Wolfstein hatte bereits Sonderbauflächen für Windenergie festgelegt, um Anlagen zu bündeln und den Außenbereich zu schützen. Aufgrund aktueller Entwicklungen möchte die Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein der Windenergie mehr Raum geben, hält aber vorerst an der bestehenden Konzentrationsflächenplanung für die Windenergie im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB fest. Unter Nutzung von § 245e BauGB sollen zwei zusätzliche Flächen (ca. 12,3 ha) in den Ortsgemeinden Relsberg und Hefersweiler ergänzt werden, auf denen jeweils eine Anlage möglich ist.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke, Flur 0, Flst. Nr. 1713, 1714, 1715, 1716, 1717, 1719, 2377 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur 0, Flst. Nr. 1712, 1718, 2379, 2380, 2381, 2382, 2383 der Gemarkung Hefersweiler.
Auf der Gemarkung Relsberg umfasst der Geltungsbereich der Änderungsplanung die Teilfläche des Grundstückes Flur 0, Flst. Nr. 2416.
Der räumliche Geltungsbereich der Planung ist im nachfolgenden Kartenauszug dargestellt:
Geltungsbereich Änderung Flächennutzungsplan, genordet, ohne Maßstab
(Quelle Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz)
Der Planaufstellungsbeschuss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf der Flächennutzungsplan Änderung der ehemaligen Verbandsgemeinde Wolfstein in der Planfassung November 2025, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit Umweltbericht sowie einem faunistischen Gutachten zur Brutvogelerfassung von 12. Januar 2026 bis einschließlich 12. Februar 2026 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter
https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelles/
in das Internet eingestellt. Die Vorentwurfsunterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durch eine Veröffentlichung im Internet durchgeführt. Stellungnahmen, Eingaben etc. können während der Auslegungsfrist schriftlich beim mit der Planung beauftragen Planungsbüro BBP Stadtplanung Landschaftsplanung Part GmbB, Bruchstraße 5, 67655 Kaiserslautern oder elektronisch unter nachfolgender E-Mail-Adresse beteiligung@bbp-kl.de abgegeben werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen in diesem Zeitraum die Unterlagen des Flächennutzungsplanverfahrens zu jedermanns Einsicht, während der üblichen Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein, Obergeschoss, Zimmer 217 öffentlich aus.
In Anwendung des § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Hinweis gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG):
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, obwohl sie dazu in der Lage gewesen wäre.