Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz", Sitz Weilerbach, hat aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziff. 8 des Zweckverbandsgesetzes (ZWVG) vom 22.12.1982 (GVBl.S.476) zuletzt geändert durch LG vom 28.09.2010 (GVBl. S. 276), der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und des § 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die mit Schreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Trier, vom 16. Dezember 2025, Az.: 1140-0001#2025/0146-0382 Ref_21a, genehmigt wurde und hiermit bekannt gemacht wird.
Der Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz" für das Haushaltsjahr 2026 sieht gemäß Feststellungsbeschluss folgende Endzahlen vor:
| ERFOLGSPLAN | |
| Erträge | 3.905.980 Euro |
| Aufwendungen | 3.905.980 Euro |
| VERMÖGENSPLAN | |
| Finanzierungsmittel | 5.930.100 Euro |
| Finanzbedarf | 5.930.100 Euro |
| Summe des | |
| WIRTSCHAFTSPLANES | |
| Einnahmen | 9.836.080 Euro |
| Ausgaben | 9.836.080 Euro |
Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.
Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich sind, werden festgesetzt auf
860.000 Euro
Zinslose Kredite (Landesdarlehen), deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich sind, werden festgesetzt auf
193.000 Euro.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
350.000 Euro
Von den Verbandsmitgliedern wird, gemäß § 7 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz", zur Aufwandsdeckung eine Umlage gehoben, die für das Wirtschaftsjahr 2026 festgesetzt wird auf:
| a) | Grundpreis pro angemeldete l/sec. | 6.716,64 EUR |
| b) | Arbeitspreis je m3 | 0,20970874 EUR. |
Die Tilgungsleistungen aus zinslosen Darlehen des Landes werden gemäß dem anhängenden Tilgungsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 angefordert.
Hinweis:
Der Wirtschaftsplan des Wasserwerkes des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz" liegt zur Einsichtnahme, von Montag, dem 12. Januar 2026, auf die Dauer von 7 Werktagen, während der Dienststunden, im Betriebsgebäude des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz", Ramsteiner Weg 2, 67685 Weilerbach, öffentlich aus.