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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 20/2023
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Lärmschutz: Rasen mähen - aber nicht zur falschen Zeit

Der Rasen sprießt und muss gemäht werden. Da Rasenmähen meist mit Lärm verbunden ist, ist es sinnvoll, bestimmte Spielregeln einzuhalten, um damit Ärger zwischen Nachbarn zu vermeiden. Rasenmäher dürfen in der Zeit von 20 bis 7 Uhr, sowie in der Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr, nicht betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen gilt ein generelles Betriebsverbot. Für die gewerbliche Nutzung gibt es keine Einschränkungen zur Mittagszeit, der Gartenbaubetrieb muss also seine Arbeiten nicht unterbrechen. Besonders lärmintensive Gartengeräte wie Freischneider, verbrennungsmotorbetriebene Grastrimmer und -kantenschneider sowie Laubbläser und -sammler dürfen – auch im gewerblichen Bereich nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr betrieben werden.

Bei Störungen empfiehlt es sich, mit dem Verursacher zu sprechen und ihn zu bitten, die Betriebszeiten einzuhalten. Sollte dies nicht funktionieren, wenden sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Telefon-Nr. 06382/791-0, Mail info@vg-lw.de.

Wolfstein, den 10.05.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Lauterecken-Wolfstein
- Ordnungsamt -