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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 20/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach für das Haushaltsjahr 2025 bis zur Beschlussfassung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme durch die EinwohnerInnen öffentlich ausliegt.

Die Einsichtnahme kann während der allgemeinen Dienststunden in der

Verbandgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Lauterecken, Schulstraße 6a in 67742 Lauterecken, Zimmer 108, erfolgen.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden.

Oberweiler-Tiefenbach, den 08.05.2025
gez. Emrich, Ortsbürgermeister