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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 20/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Vollzug der Wassergesetze;

Erlaubnisverfahren gemäß § 15 WHG i.V.m. § 16 LWG für die Einleitung von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser (Mischwasser) aus dem Stauraumkanal Ginsweiler in den Odenbach

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, als Obere Wasserbehörde, hat dem Zweckverband Abwasserbeseitigung „Unteres Glantal“ die Änderung der gehobenen Erlaubnis für die Einleitung von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser (Mischwasser) aus dem Stauraumkanal Ginsweiler in den Odenbach erteilt.

Eine Ausfertigung des Bescheides mit dazugehörigem Plansatz liegt während eines Zeitraums von 2 Wochen vom 18.05.2026 bis einschließlich 01.06.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort der Verbandsgemeindewerke, Bahnhofstraße 50a in Lauterecken, Zimmer 07, während der regulären Dienstzeiten, zur allgemeinen Einsicht aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Erlaubnisbescheid gegenüber den nicht bekannten Betroffenen als zugestellt.

Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung können grundsätzlich nur von Personen eingelegt werden, die im förmlichen Verfahren bereits form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben.

Die digitale Version der Planunterlagen und des Bescheides können unter folgendem Link auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein eingesehen werden:

https://www.vg-lw.de/aktuelles/

gez. Sebastian Schneider, stellv. Werkleiter