Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Aufm Kellertsberg, Hirschhübel, Leimershübel, Hundshübel, Weindell und Dreispitz“ der Ortsgemeinde Homberg;
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat Homberg hat in seiner Sitzung am 31. März 2026 die vom Büro BBP PartGmbB, Kaiserslautern, vorgelegte Fassung des Entwurfes für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Aufm Kellertsberg, Hirschhübel, Leimershübel, Hundshübel, Weindell und Dreispitz“ angenommen. Der Entwurf dieses Bebauungsplanes in der Fassung „März 2026“ wird mit den bauplanungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht, dem Fachbeitrag Naturschutz etc. sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats in der Zeit von
18. Mai bis einschließlich 22. Juni 2026
auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter
https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelles/
eingestellt und die Unterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Folgende wesentlich umweltbezogene Stellungnahmen (Informationen bzw. Planungen, Gutachten und Vermerke) liegen vor und werden auf der Homepage eingestellt und liegen öffentlich aus (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB):
Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:
Der Fachbeitrag Naturschutz zum Bebauungsplan enthält folgende Informationen
Aus der frühzeitigen Beteiligung liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themenblöcken vor:
Schutzgut Mensch
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Waldabstand, problematischen Rohstoffe im Herstellungs- und Recycling- oder Entsorgungsprozess von PV-Anlagen, indirekte gesundheitliche Auswirkungen. Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln, agrarstrukturelle Auswirkungen, Belange der Landwirte, keine bekannten Altablagerungen, Altstandorte, schädliche Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen
Schutzgut Boden / Wasser
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Inanspruchnahme von ertragsarmen Acker- und Grünlandflächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Oberflächenabfluss, Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser, wasserrechtlicher Ausgleich, abfall- und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen, Boden und Baugrund, Baugrunduntersuchungen, Bergbau und Altbergbau, mineralischen Rohstoffen, Oberflächenentwässerung, Starkregengefährdung, Abtropfen von Niederschlagswasser zwischen mehreren Modulreihen auf einem Tisch, Bodenschutz sowie Belangen des vorsorgenden Bodenschutzes, LABO-Arbeitshilfe „Bodenschutz bei Standortauswahl, Bau, Betrieb und Rückbau von Freiflächenanlagen für Photovoltaik und Solarthermie“, keine bekannten Altablagerungen, Altstandorte, schädliche Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen
Schutzgut Tiere / Pflanzen / Schutzgebiete des Naturschutzrechts / Eingriffs-, Ausgleichsregelung
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Waldabstand, erforderlichen Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung sowie Fachbeitrag Naturschutz, Ausbringen von künstlichen Nisthilfen für die Kohlmeise, Erfassung der Ausgleichsflächen im digitalen Kompensationskataster „KSP“
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Es sind keine Stellungnahmen mit Aussagen bzw. Hinweisen zu dem Schutzgut Landschaftsbild und Erholung vorhanden.
Schutzgut Klima / Luft
Es sind keine Stellungnahmen mit Aussagen bzw. Hinweisen zu dem Schutzgut Klima / Luft vorhanden.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Erdgeschichtliche Fundstellen sowie fossilführende Fundstellen im Plangebiet, Meldepflicht bei Erdarbeiten, keine archäologischen Fundstellen im Plangebiet, Berücksichtigung von Kleindenkmälern (Grenzsteinen), vorhandene Mittelspannungsleitungen außerhalb des Geltungsbereichs
Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen keine Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen vor.
Das Plangebiet liegt nordöstlich der Ortslage und umfasst drei Teilgeltungsbereiche mit einer Gesamtgröße von ca. 22,2 ha. Im Einzelnen betroffen sind im:
der Gemarkung Homberg.
Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein aufgestellt.
Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Aufm Kellertsberg, Hirschhübel, Leimershübel, Hundshübel, Weindell und Dreispitz“ der Gemarkung Homberg in der Fassung „März 2026“, mit den bauplanungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, können anlässlich der öffentlichen Auslegung während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein oder unter nachfolgender E-Mail Adresse bauleitplanung@vg-lw.de abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).
Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Aufm Kellertsberg, Hirschhübel, Leimershübel, Hundshübel, Weindell und Dreispitz“ der Ortsgemeinde Homberg;
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
--- Grenze räumlicher Geltungsbereich