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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 20/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Aufm Kellertsberg, Hirschhübel, Leimershübel, Hundshübel, Weindell und Dreispitz“ der Ortsgemeinde Homberg;

öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Homberg hat in seiner Sitzung am 31. März 2026 die vom Büro BBP PartGmbB, Kaiserslautern, vorgelegte Fassung des Entwurfes für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Aufm Kellertsberg, Hirschhübel, Leimershübel, Hundshübel, Weindell und Dreispitz“ angenommen. Der Entwurf dieses Bebauungsplanes in der Fassung „März 2026“ wird mit den bauplanungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht, dem Fachbeitrag Naturschutz etc. sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats in der Zeit von

18. Mai bis einschließlich 22. Juni 2026

auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter

https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelles/ 

eingestellt und die Unterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Folgende wesentlich umweltbezogene Stellungnahmen (Informationen bzw. Planungen, Gutachten und Vermerke) liegen vor und werden auf der Homepage eingestellt und liegen öffentlich aus (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB):

  • Artenschutzrechtliche Voreinschätzung, Fachbeitrag Naturschutz und Umweltbericht zum Bebauungsplan (Büro BBP PartGmbB, Kaiserslautern März 2026)
  • Natura 2000-Vorprüfung (Büro BBP PartGmbB, Kaiserslautern, Oktober 2025)
  • Regionaler Raumordnungsplan Westpfalz IV
  • Flächennutzungsplan der ehem. Verbandsgemeinde Lauterecken (03/2006)
  • Planungskonzeption zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein (Büro BBP PartGmbB, Kaiserslautern Januar 2025)
  • Zielabweichungsbescheid, Abweichung von einem Ziel des Regionalen Raumord-nungsplanes (ROP) Westpfalz (Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, 31.07.2024)
  • Ergebnis zum Widerspruch gegen die Auflagen der Zielabweichung, Widerspruchsverfahren (Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, 01.04.2025)
  • Schalltechnische Stellungnahme (Büro für Lärmschutz, Dipl.-Ing. A. Jacobs – Beratender Ingenieur, 20.05.2025)
  • Entwässerungskonzept Errichtung Photovoltaikfreiflächenanlage Homberg (HPC AG, 29.07.2025)

Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:

  • Bestandsaufnahme und Bewertung der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands und der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden,
  • Prognose der Entwicklung des Plangebietes bei Nichtdurchführung der Planung,
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf einzelne Schutzgüter (Fläche, Boden, Wasser, Luft / Klima, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter), auf Schutzgebiete und -objekte sowie schutzwürdige Biotope und geschützte Arten sowie Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern sowie weiteren Belangen des Umweltschutzes (Emissionen und Luftqualität, Abfällen und Abwasser, Anfälligkeit des Planvorhabens für schwere Unfälle oder Katastrophen, Kumulierung von Umweltauswirkungen)
  • Darstellung von geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
  • in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Ziele und des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes sowie Optimierung der Planung und
  • zusätzliche Angaben.

Der Fachbeitrag Naturschutz zum Bebauungsplan enthält folgende Informationen

  • Darlegung der Bestandssituation,
  • Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft,
  • Beschreibung von Zielvorstellungen für Natur und Landschaft,
  • Darstellung von zu erwartenden Auswirkungen der Planung auf Naturhaushalt und Landschaftsbild,
  • Darlegung von landespflegerischen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, zum Ausgleich sowie zur Gestaltung,
  • Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung,
  • Zusammengefasste landespflegerische Beurteilung.

Aus der frühzeitigen Beteiligung liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themenblöcken vor:

Schutzgut Mensch

  • Forstamt Kusel, 11.12.2023
  • Kreisverwaltung Kusel, Gesundheitsamt, 28.11.2023
  • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Raumordnung Regionalentwicklung Naturschutz, Kaiserslautern, 26.02.2024
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 02.01.2024

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Waldabstand, problematischen Rohstoffe im Herstellungs- und Recycling- oder Entsorgungsprozess von PV-Anlagen, indirekte gesundheitliche Auswirkungen. Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln, agrarstrukturelle Auswirkungen, Belange der Landwirte, keine bekannten Altablagerungen, Altstandorte, schädliche Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen

Schutzgut Boden / Wasser

  • Kreisverwaltung Kusel, Untere Landesplanungsbehörde, 08.11.2023
  • Kreisverwaltung Kusel, Untere Wasserbehörde, 21.12.2023
  • Landesamt für Geologie und Bergbau, 14.12.2023
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 02.01.2024

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Inanspruchnahme von ertragsarmen Acker- und Grünlandflächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Oberflächenabfluss, Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser, wasserrechtlicher Ausgleich, abfall- und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen, Boden und Baugrund, Baugrunduntersuchungen, Bergbau und Altbergbau, mineralischen Rohstoffen, Oberflächenentwässerung, Starkregengefährdung, Abtropfen von Niederschlagswasser zwischen mehreren Modulreihen auf einem Tisch, Bodenschutz sowie Belangen des vorsorgenden Bodenschutzes, LABO-Arbeitshilfe „Bodenschutz bei Standortauswahl, Bau, Betrieb und Rückbau von Freiflächenanlagen für Photovoltaik und Solarthermie“, keine bekannten Altablagerungen, Altstandorte, schädliche Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen

Schutzgut Tiere / Pflanzen / Schutzgebiete des Naturschutzrechts / Eingriffs-, Ausgleichsregelung

  • Forstamt Kusel, 11.12.2023
  • Kreisverwaltung Kusel, Untere Landesplanungsbehörde, 08.11.2023
  • Kreisverwaltung Kusel, Untere Naturschutzbehörde, 21.12.2023

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Waldabstand, erforderlichen Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung sowie Fachbeitrag Naturschutz, Ausbringen von künstlichen Nisthilfen für die Kohlmeise, Erfassung der Ausgleichsflächen im digitalen Kompensationskataster „KSP“

Schutzgut Landschaftsbild und Erholung

Es sind keine Stellungnahmen mit Aussagen bzw. Hinweisen zu dem Schutzgut Landschaftsbild und Erholung vorhanden.

Schutzgut Klima / Luft

Es sind keine Stellungnahmen mit Aussagen bzw. Hinweisen zu dem Schutzgut Klima / Luft vorhanden.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Erdgeschichtliche Denkmalpflege, 24.11.2023
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Speyer, 30.11.2023
  • Westnetz GmbH, 14.12.2023

Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:

Erdgeschichtliche Fundstellen sowie fossilführende Fundstellen im Plangebiet, Meldepflicht bei Erdarbeiten, keine archäologischen Fundstellen im Plangebiet, Berücksichtigung von Kleindenkmälern (Grenzsteinen), vorhandene Mittelspannungsleitungen außerhalb des Geltungsbereichs

Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen keine Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen vor.

Das Plangebiet liegt nordöstlich der Ortslage und umfasst drei Teilgeltungsbereiche mit einer Gesamtgröße von ca. 22,2 ha. Im Einzelnen betroffen sind im:

  • Teilgeltungsbereich 1 die Teilfläche des Grundstücks Flur 6, Flst. Nr. 207;
  • Teilgeltungsbereich 2 die Grundstücke Flur 2, Flst. Nr. 12/2, 12/3 und die Teilflächen Flur 2, Flst. Nr. 3/1, 3/4, 5/4, 6/2 und 12/1;
  • Teilgeltungsbereich 3 die Grundstücke Flur 2, Teilflächen 1/4 und 2/2

der Gemarkung Homberg.

Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein aufgestellt.

Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Aufm Kellertsberg, Hirschhübel, Leimershübel, Hundshübel, Weindell und Dreispitz“ der Gemarkung Homberg in der Fassung „März 2026“, mit den bauplanungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, können anlässlich der öffentlichen Auslegung während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein oder unter nachfolgender E-Mail Adresse bauleitplanung@vg-lw.de abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).

Homberg, den 06. Mai 2026
Für die Ortsgemeinde Homberg:
gez. Lorentz
Lorentz, Erster Beigeordneter

Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Aufm Kellertsberg, Hirschhübel, Leimershübel, Hundshübel, Weindell und Dreispitz“ der Ortsgemeinde Homberg;

öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

---  Grenze räumlicher Geltungsbereich