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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 21/2023
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 29.03.2023

Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 des Baugesetzbuches (BauGB). Hier: Bau einer Windkraftanlage

Der Ortsgemeinderat beschließt, zu dem immissionsschutzrechtlichen Antrag für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage auf den Grundstücken Flurstück-Nummer 1065 und 1067 das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Essenskosten Kita Lauterfrösche

Die Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach als einer der Kostenträger der Kita „Lauterfrösche“ bezuschusst das Mittagessen für die Kinder mit 0,50 € pro Essen. Die Kostenaufteilung erfolgt nach den Einwohnerzahlen der Einzugsgemeinden (Stichtag: 30.06. des Vorjahres).

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Der Ortsgemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren.

Nutzungsvereinbarung für Feuerwehren in Dorfgemeinschaftshäusern – Kreimbach-Kaulbach

Der Ortsgemeinderat beschließt die Nutzungsvereinbarung für die Unterbringung der Feuerwehr. Der Vorsitzende wird mit der Unterzeichnung ermächtigt. Die Nutzungsvereinbarung tritt nach Unterzeichnung rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

Hochwasservorsorgekonzeptes mit Starkregenmodul; Auftragsvergabe

Der Ortsgemeinderat beschließt wie folgt:

1.

Die Ortsgemeinde stellt gemeinsam mit den Ortsgemeinden Einöllen, Heinzenhausen, Lohnweiler, Oberweiler-Tiefenbach, Rutsweiler an der Lauter und der Stadt Wolfstein Hochwasservorsorgekonzepte auf.

2.

Auf Grundlage des Angebotes des Ing.-Büros Durawa wird bei der Wasserwirtschaftsverwaltung im MIP-Portal ein Förderantrag gestellt.

3.

Nach Billigung des Förderantrages durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz als Bewilligungsbehörde erfolgt die Erteilung des Auftrages für die Erstellung des Konzeptes an das Ing.-Büro Durawa

4.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, nach Billigung des Förderantrages den Auftrag zu erteilen.

Im nichtöffentlichen Teil stimmt der Ortsgemeinderat zwei Grundstücksverkäufen und einem Grundstückserwerb zu

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