Aufstellung eines Bebauungsplanes „Krumme Äcker“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufhebung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 17.02.2022, wiederholt am 19.07.2022
Der Ortsgemeinderat von Rutsweiler an der Lauter beschloss in seiner Sitzung am 17.02.2022 den Planaufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Krumme Äcker“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB.
Durch die Änderung des BauGB wurde der § 13b BauGB neu gefasst. Diese Änderung des BauGB machte, aus Rechtssicherheitsgründen, eine Wiederholung des Planaufstellungsbeschlusses erforderlich. Der Beschluss wurde am 19.07.2022 gefasst und die Wiederholung der Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Ausgabe des Amtsblattes am 26. August 2022 veröffentlicht.
Gegenstand der vorgesehenen Aufstellung des Bebauungsplanes „Krumme Äcker“ ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) im Sinne der § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Krumme Äcker“ gemäß § 13b BauGB umfasst die Grundstücke Flst. Nr. 376, 377/1, 424/2, 425, 1436/19 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Flst. Nr. 378 der Gemarkung Rutsweiler a. d. L.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem nachfolgenden Planauszug mit einer unterbrochenen Linie dargestellt.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Urteil vom 18.07.2023 entschieden, dass § 13b BauGB nicht den Anforderungen der SUP-Richtlinie (Richtlinie 2001/42/EG; Richtlinie über die strategische Umweltprüfung) genügt, insbesondere hinsichtlich der Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung. Durch Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes wurde der § 13b BauGB als unzulässig verworfen und zum 31.12.2023 aufgehoben.
Die Aufhebung des Planaufstellungsbeschlusses vom 17.02.2022, wiederholt am 19.07.2022, wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Aufstellung eines Bebauungsplanes „Krumme Äcker“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufhebung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 17.02.2022, wiederholt am 19.07.2022
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