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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 21/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Anlage zur Benutzungsordnung für die gemeindeeigenen Veranstaltungsräume im Bürgerhaus

der Ortsgemeinde Heinzenhausen

Benutzungsentgelte ab 01.06.2025

Beerdigung

1 Saal  —  65,00 €

2 Säle  —  120,00 €

Familienfeier

(Kindtaufe, Hochzeit, Konfirmation, Geburtstag, o.ä.)

1 Saal  —  90,00 €*

2 Säle  —  150,00 €*

*mit einem Aufschlag von 25,00 € bei einem weiteren Tag Nutzung (z.B. Aufbau und Dekoration)

Gewerbliche Nutzung

(öffentliche Veranstaltung)

Benutzung ganzes Bürgerhaus

- am 1. Tag  —  180,00 €

- jeder weitere Tag  —  80,00 €

Benutzung durch örtliche Vereine

(Probe MGV, Landfrauen, usw.)

Je Übungsstunde  —  10,00 €

Strompauschale  —  3,00 €

Vereinsversammlungen

Nur Räumlichkeiten im Erdgeschoss  —  30,00 €

Zusätzlich werden folgende Nebenkosten erhoben:

1.

Kosten für Strom werden nach Verbrauch mit 0,40 € / kWh abgerechnet

2.

Erfolgt eine Endreinigung durch die Gemeinde, wird dem Mieter/Nutzer ein Stundenaufwand in Höhe von € 15,00 in Rechnung gestellt.

Heinzenhausen, den 29.04.2025
gez. Wolke, Ortsbürgermeisterin