Anlage zur Benutzungsordnung für die gemeindeeigenen Veranstaltungsräume im Bürgerhaus
der Ortsgemeinde Heinzenhausen
Benutzungsentgelte ab 01.06.2025
Beerdigung
1 Saal — 65,00 €
2 Säle — 120,00 €
Familienfeier
(Kindtaufe, Hochzeit, Konfirmation, Geburtstag, o.ä.)
1 Saal — 90,00 €*
2 Säle — 150,00 €*
*mit einem Aufschlag von 25,00 € bei einem weiteren Tag Nutzung (z.B. Aufbau und Dekoration)
Gewerbliche Nutzung
(öffentliche Veranstaltung)
Benutzung ganzes Bürgerhaus
- am 1. Tag — 180,00 €
- jeder weitere Tag — 80,00 €
Benutzung durch örtliche Vereine
(Probe MGV, Landfrauen, usw.)
Je Übungsstunde — 10,00 €
Strompauschale — 3,00 €
Vereinsversammlungen
Nur Räumlichkeiten im Erdgeschoss — 30,00 €
Zusätzlich werden folgende Nebenkosten erhoben:
| 1. | Kosten für Strom werden nach Verbrauch mit 0,40 € / kWh abgerechnet |
| 2. | Erfolgt eine Endreinigung durch die Gemeinde, wird dem Mieter/Nutzer ein Stundenaufwand in Höhe von € 15,00 in Rechnung gestellt. |